Anmeldung / Aufnahme des Kindes
Zur Anmeldung Ihres Kindes in Einrichtungen der Stadt Leisnig brauchen Sie eine Kita-Anmeldekarte. Diese erhalten Sie nach Vorlage der Geburtsurkunde in der Stadtverwaltung Leisnig.
Kontaktdaten Frau Kraft bzgl. Kita-Anmeldekarte
Für die Betreuung Ihres Kindes schließen Sie mit dem Träger der einen Betreuungsvertrag ab. Es werden Betreuungszeiten von 4,5 Stunden, 6 Stunden und 9 Stunden täglich angeboten. Die Kita-Gebühren werden am 15. d.Monats fällig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Übernahme der Elternbeiträge für Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort gemäß § 90 SGB VIII beantragt werden.
Die Übernahme der Gebühr für eine Kindertageseinrichtung beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Antragsunterlagen finden Sie im Internet auf der Homepage des Landkreises Mittelsachen .
Masernschutzgesetz seit 01.03.2020
Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das bedeutet, dass nur Kinder in eine Kindereinrichtung aufgenommen werden dürfen, für die ein entsprechender Nachweis einer Masern-Schutzimpfung oder einer Masern-Immunität bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres erbracht werden kann. (weitere Informationen: https://www.masernschutz.de)
Kontakt
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Stadtverwaltung Leisnig
Markt 1
04703 Leisnig
Telefon: 034321 - 6660
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